Zuzahlung
Die Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen haben aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen pro Tag einen bestimmten Betrag als Eigenbeteiligung im Kalenderjahr zu bezahlen. Sie zahlen diesen Betrag entweder bei Ihrer Aufnahme ein oder lassen ihn per Lastschriftverfahren einziehen, und wir leiten ihn an Ihre Krankenkasse weiter.




